Häufig gestellte Fragen:

Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“. Das bedeutet, dass ein Elektromotor nur dann unterstützend zum Einsatz kommt, wenn der Fahrer aktiv in die Pedale tritt. Die Motorunterstützung ist beim Treten auf maximal 25 km/h + 10% Toleranz beschränkt.
Das ist falsch! Das Pedelec fährt nur dann vorwärts, wenn selbst in die Pedale getreten wird. Der Elektromotor gibt Ihnen jedoch unterstützenden Antrieb, welcher größer wird, je stärker Sie treten. Auch über verschiedene Unterstützungsstufen kann der Fahrer die Unterstützung des Motors einstellen.
Das Wort e-Bike wird in der Regel als Oberbegriff für alle Elektrofahrräder benutzt. Die Motorunterstützung bestimmt in Deutschland die Art des e-Bikes. Rein rechtlich gibt es folgende Unterschiede:

Pedelecs: Fahrräder mit limitierter Tretunterstützung bis 25 km/h (+10% Toleranz möglich) und maximal 250W Motorleistung. Elektromotor unterstützt nur wenn getreten wird. Keine Helm-, Führerschein- oder Versicherungspflicht. Zählt als ganz normales Fahrrad nach StVO. Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt. Das Fahren auf Radwegen ist erlaubt. Auch sind Umbauten und Anbauten wie z.B. Fahrradanhänger für e-Bikes erlaubt.

S-Pedelecs: auch Speed-Pedelecs genannt, sind Fahrräder mit Tretunterstützung bis 45 km/h. Versicherungskennzeichen und Führerschein sind zum führen notwendig. Für S-Pedelec Fahrer besteht Helmpflicht. Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden. Im engeren gesetzlichen Sinne des Begriffes sind es „Kleinkrafträder mit geringer Leistung“. Umbauten oder Anbauten wie z.B. Anhänger sind nicht erlaubt bzw. nur nach ausdrücklicher Freigabe des Herstellers.

e-Bikes (e-Mofa): Fahrräder mit tretunabhängigem Zusatzantrieb. Fährt auch nur mit Beschleunigungsgriff. Bis 20 km/h und max. 500W ist dies ein Leichtmofa, bei dem kein Helm erforderlich ist, jedoch Führerschein bzw. eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Wenn schneller als 20 km/h bis 45 km/h ist es ein Kleinkraftrad, bei dem ein Helm erforderlich ist sowie Führerschein (Minimum Klasse M) und Versicherungskennzeichen. Die Versicherung beginnt, abhängig vom Kaufpreis, bei ca. 70 € pro Jahr und hat den Vorteil, dass man direkt auch eine Diebstahlversicherung hat. Fahrradwege dürfen nur benutzt werden, wenn diese auch für Mofas freigegeben sind.

e-Roller: Elektrofahrzeug auf zwei Rädern ohne Tretantrieb. Beschleunigung nur über Gasgriff. Keine Pedale vorhanden. Helm, Führerschein, Versicherung sowie Nummernschild benötigt. Stellen Sie sicher, dass Ihr e-Roller TÜV geprüft und EU zugelassen ist und somit im Strassenverkehr genutzt werden kann.
Je nach Klassifizierung des e-Bikes gibt es unterschiedliche Obergrenzen der Tretunterstützung. Es gibt Pedelecs bis 25 km/h, welche beim Erreichen der Geschwindigkeitsgrenze die Motorunterstützung unterbrechen. Geschwindigkeiten jenseits der 25 km/h sind natürlich auch möglich, können allerdings nur mit eigener Muskelkraft des Fahrers erreicht werden. Schnellere S-Pedelecs riegeln die Unterstützung normalerweise erst bei 45 km/h ab, gelten aber nach der StVZO als „Kleinkraftfahrzeug“ und sind daher versicherungs- und führerscheinpflichtig.
Im Durchschnitt wiegt ein e-Bike Anbausatz 7 kg bis 10 kg. Dieses Extragewicht kommt zustande durch die Antriebseinheit mit ca 6 kg bis 9 kg und den Akku.
Bei einem Pedelec muss man grundsätzlich treten, wenn man vorwärts kommen will. Im Gegensatz dazu ist das Fahren mit einem eBike auch ohne Treten möglich, weshalb es rechtlich auch kein Fahrrad ist, sondern ein Kleinkraftfahrzeug“.
Nein! Wegen der Geschwindigkeitsbeschränkung des Motors sowie der Tatsache, dass der Elektromotor nur unterstützend beim Treten wirksam ist, wird ein Pedelec wie ein Fahrrad gehandhabt. Das heißt: Wo immer man mit einem normalen Fahrrad fahren darf, ist auch ein Pedelec erlaubt.
Ganz im Gegenteil! Jeder der ein herkömmliches Fahrrad bedienen kann, kann auch ein e-Bike bedienen. Das System wird per Knopfdruck eingeschaltet, wie eine Kaffeemaschine, und schon kann es losgehen. Der Akku ist simpel zu laden, da man das passende Ladegerät beim Kauf des e-Bikes Anbausatzes erhält.
Für ein Pedelec bis 25 km/h besteht genauso wie für das Fahrrad keine Helmpflicht. Allerdings muss beim Fahren von S-Pedelecs und selbstfahrenden e-Bikes ein Helm getragen werden, da Sie zu den Kleinkraftfahrzeugen zählen.
Die Technik für Elektromotoren stammt aus 200 Jahre langer Entwicklung. Die am Fahrrad angebrachten Motoren sind direkte Weiterentwicklungen von Elektromotoren aus der Automobiltechnik, beispielsweise der Servolenkung. Von Jahr zu Jahr investieren Hersteller wie Bafang, Bosch und Yamaha immense Beträge in die Entwicklung, sodass jedes Jahr ein neues High-End-Produkt verbaut werden kann. Das Ende der Fahnenstange ist zwar noch lange nicht erreicht, jedoch ist die Technik auf einem sehr guten Weg.
Die elektronischen Komponenten sind so vor Wassereinbruch geschützt, dass eine Fahrt bei Regen kein Problem darstellt. Jedoch sollten Stellen, an denen die ganze Antriebseinheit in das Wasser eintaucht, vermieden werden.
Die elektronischen Komponenten sind so vor Wassereinbruch geschützt, dass eine Fahrt bei Regen kein Problem darstellt. Jedoch sollten Stellen, an denen die ganze Antriebseinheit in das Wasser eintaucht, vermieden werden.
  • Innenraum
  • geeigneter Anhänger
  • Heckträger für e-Bikes
Kein Problem. Ein integrierter Mechanismus in der Bremse unterbricht bei Betätigung sofort die Stromzufuhr zum Motor. Dadurch wird ein Sicherheitsstopp eingeleitet, der verhindert, dass der Motor gegen das Bremsen arbeitet.

Fragen rund um den Akku:

Ja! Akkus von e-Bikes bestehen in der Regel aus Lithium-Ionen-Zellen. Diese stecken auch in Laptops, Handys und so weiter. Es gelten daher die gleichen Gebrauchshinweise wie auch für andere Akkus, sprich Schutz vor Sturzschaden oder Überhitzen. Beachtet man also die gängigen Tipps zum Umgang mit Akkus, sind Unfälle leicht zu vermeiden. Falls am e-Bike Akku jedoch sichtbare Schäden erkennbar sind, sollte der Fachhändler informiert werden.
Die Kosten für eine Akkuladung sind abhängig vom Akku selbst und vom Strompreis. Daher schwankt der Preis für einen ganzen Ladezyklus meistens zwischen 8 und 20 Cent.
Die Reichweite eines e-Bike Akkus ist von vielen Komponenten abhängig:

  • Akkukapazität
  • Motor-Effizienz
  • Batterie-Management-System (BMS)
  • Fahrweise & Fahrer
  • Gelände
  • Unterstützungsstufe
  • Windverhältnisse
  • Kleidung
  • Zusatzlast
    Daher kann die Reichweite meist kaum genau vorhergesagt werden. Unsere Akkus reichen in den allen Ausbaustufen mindestens 80 Kilometer – können aber je nach Fahrleistung um 30% Variieren.
Die Akku-Reichweite ist stark abhängig von der Fahrweise des Fahrers. Folgende Tipps sind daher nützlich, um das Maximale aus der Akkuladung herauszukitzeln:

  • gleichmäßiges Treten
  • häufiges Stop & Go vermeiden
  • im ersten Gang anfahren
  • den richtigen Reifendruck haben
  • nicht immer im höchsten Unterstützungsmodus fahren
  • den Luftwiderstand minimieren
  • wenig Zusatzgewicht
Die Ladezeit eines Akkus kann zwischen 2 bis 6 Stunden betragen.
Ja! Viele Städte werben damit, dass man e-Bikes an bestimmten Orten aufladen kann, welche sich meistens in der Innenstadt befinden. So kann auch auf längeren Ausflügen der Akku aufgeladen werden.
Ein e-Bike Akku ist im Durchschnitt konzipiert für 700 – 1000 Vollladungen. Das bedeutet, dass der Akku bei täglicher Aufladung über mehrere Jahre einwandfrei funktionieren kann. Natürlich beeinflusst auch der Umgang mit dem e-Bike Akku dessen Lebensdauer.
Die Lebensdauer eines Akkus ist generell stark abhängig von der Benutzung des e-Bikes und dem Umgang mit dem e-Bike Akku.
Die meisten e-Bike Akkus werden entweder unter dem Gepäckträger platziert oder am Unterrohr. Die Platzierung des Akkus hat keine nennenswerten Einflüsse auf das Antriebssystem. Lediglich das Handling wird durch den Akku manchmal beeinflusst, der den Schwerpunkt des e- Bikes verlagern kann. Der Trend geht jedenfalls in Richtung mittlerer Positionierung.